Staatsanwaltschaft zieht Anklage zurück Kutschenunfall in Troisdorf war nicht zu vermeiden

Troisdorf · Ein Pferdegespann hatte im November 2015 beim Erntedankfest an der Burg Wissem in Troisdorf 26 Menschen verletzt. Ein Sachverständiger geht nun davon aus, dass der Unfall nicht vermeidbar war.

 Die Pferdekutsche nach dem folgenschweren Unfall beim Erntedankfest an der Burg Wissem im November 2015.

Die Pferdekutsche nach dem folgenschweren Unfall beim Erntedankfest an der Burg Wissem im November 2015.

Foto: Jens Kleinert

Es war ein trauriger Zwischenfall, der das Erntedankfest im November 2015 an der Burg Wissem in Troisdorf überschattet hatte. Zwei Zugpferde einer Kutsche waren aus ungeklärten Gründen durchgegangen und samt Gespann in eine Besuchermenge gerast. Sie rissen Tische, Bänke und Menschen um. 26 Menschen wurden teils schwer verletzt. Der 56-jährige Kutscher war deshalb von der Staatsanwaltschaft Bonn wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt worden. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Anklage zurückgezogen. Das teilte Christoph Turnwald, Pressedezernent des Siegburger Amtsgerichts, mit.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 56-Jährigen vorgeworfen, seinen Sorgfaltsplichten als Kutscher eines Gespanns mit zwei Kaltblütern von jeweils rund 800 Kilogramm Gewicht nicht nachgekommen zu sein. Denn er soll beim Ausstieg der Fahrgäste ebenfalls vom Kutschbock abgestiegen sein und damit seine unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit abgegeben haben. Als die Pferde durchgegangen seien, habe er nicht mehr reagieren können.

Ein vom Amtsgericht eingeholtes Sachverständigengutachten ergab, dass der Angeschuldigte zwar gegen die bewährte Verhaltensregel als Kutschenführer verstoßen habe, die Pferde bei einem kurzen Halt der Kutsche vom Kutschbock aus mit den Leinen in der Hand zu kontrollieren. Allerdings sei nicht feststellbar, dass er den Unfall hätte vermeiden können, wäre er auf dem Kutschbock geblieben. Da nicht mehr ermittelbar sei, warum die Pferde durchgegangen seien, müsse zugunsten des Angeschuldigten davon ausgegangen werden, dass die Pferde ihrem Fluchtinstinkt gefolgt seien – und auch vom Kutschbock mit Leinen und Peitsche nicht mehr für menschliche Kommandos empfänglich gewesen wären.

Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung ist laut Turnwald aber nur möglich, wenn neben einer Sorgfaltspflichtverletzung festgestellt werden kann, dass der Unfall bei ordnungsgemäßem Verhalten hätte vermieden werden können. Da das nicht der Fall sei, habe die Staatsanwaltschaft die Anklage zurückgenommen. Es bleibe der Staatsanwaltschaft vorbehalten, ob sie weitere Ermittlungen durchführe oder das Verfahren einstelle, so Turnwald.

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